Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Reuse, Reduce, Recycling

Auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft: Update zur PPWR

17.09.2024 | 4 Minuten Lesezeit
Konrad Wasserbauer

189 Kilogramm pro Person und Jahr – so viel Verpackungsmüll fällt in der Europäischen Union nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat durchschnittlich an.1 Zuviel finden die Behörden (und wohl auch die meisten umweltbewussten Konsument:innen) und haben deshalb Maßnahmen auf den Weg gebracht, um das Verpackungsaufkommen in der EU schrittweise zu reduzieren. Das Ziel: Weg von einem linearen, hin zu einem zirkulären Wirtschaftsmodell. Die PPWR, die Packaging and Packaging Waste Regulation, gilt als Meilenstein auf dem Weg zu nachhaltigeren Verpackungen und weniger Verpackungsabfällen in der EU. Die Verordnung, die im April 2024 vom Parlament in der Plenarversammlung des Europäischen Parlaments genehmigt wurde, soll die Kreislaufwirtschaft antreiben. Wiederverwendbare und recycelbare Verpackungen sollen zum Standard werden. Die Verordnung zielt außerdem darauf ab, die Verpackungsstandards und Anforderungen in der gesamten EU zu harmonisieren und den Umweltschutz zu verbessern. 

 


[1] https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/env_waspac/default/table?lang=de

Konkrete Ziele

Die konkreten Ziele lauten: Bis zum Jahr 2030 sollen die Abfälle pro Staat und Kopf um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % reduziert werden (im Vergleich zum Jahr 2018). So soll der prognostizierte Trend des Anstiegs bei Verpackungsabfällen bis 2030 gestoppt, eine stärkere Unabhängigkeit von Primärrohstoffen erreicht und Europa in eine nachhaltigere Zukunft geführt werden.

Doch was bedeutet die Verordnung für Produzenten und Zulieferer? Auf den Markt gebracht werden dürfen zukünftig nur noch Verpackungen, die konform zu den festgelegten Regularien in den jeweiligen Kategorien sind. Die geplanten Mehrwegquoten und das Verbot bestimmter Einwegverpackungen werden einige Branchen besonders treffen: Neben der Lebensmittelindustrie ist das auch die Gastronomie und Hotellerie. Verpackungshersteller wie Greiner Packaging sind verpflichtet, ihre Kunden bei den neuen Anforderungen zu unterstützen sowie alle Informationen und nötigen Dokumentationen zur Verfügung zu stellen.

Im Folgenden möchten wir einen Überblick über drei Schwerpunktthemen der PPWR geben:

Mindestrezyklat-Anteil

Die Verordnung enthält Kernzielvorgaben für 2030 und 2040 in Bezug auf einen Mindestrezyklat-Anteil in Kunststoffverpackungen und spricht dabei ausschließlich von Post-Consumer-Recycling (PCR)-Materialien. Bei PCR-Material handelt es sich um recycelten Kunststoff, der aus Verbraucherkunststoffabfällen hergestellt wird. Diese müssen entweder innerhalb der EU gesammelt worden sein oder – wenn außerhalb der EU – nach denselben Standards, die in der EU gelten. Die Verordnung ist technologie-offen, das bedeutet, dass es keine Einschränkungen auf gewisse Recycling-Technologien gibt. Es sind somit alle gängigen mechanischen, lösemittelbasierten und chemischen Recyclingverfahren erlaubt.

Der Mindestrezyklat-Anteil versteht sich als Jahresdurchschnitt je Produktionswerk und Verpackungskategorie (z.B. PP rigid, PS rigid, usw. à im Anhang der VO gelistet). Diese Durchschnittswerte sind vom „Manufacturer“ zu erfüllen, das sind die Anwender der Verpackung. Im Fall von Greiner Packaging sind es die Kunden, wie die Molkereien, Lebensmittelproduzenten, usw. Die Höhe des R-Anteils wird in vier Kategorien eingeteilt (siehe nachstehende Grafik).

 

Recyclingfähigkeit

Ab 2030 muss jede Verpackung recyclingfähig sein, unterschieden wird nach dem Grad der Recyclingfähigkeit: Verpackungen mit Grade A sind zu mindestens 95 % recyclingfähig, mit Grade B zu mindestens 80 % und mit Grade C zu mindestens 70 %. Ab 2038 werden am Markt nur mehr Verpackungen mit Grade A oder B erlaubt sein, Ausnahmen wird es aber für bestimmte Produktsegmente (etwa für medizinische Geräte) geben. Greiner Packaging hat sein Verpackungsportfolio bereits zu einem Großteil auf diese neuen Anforderungen hin angepasst bzw. ist gerade auf dem Weg, die nötigen Umstellungen vorzunehmen: So wurden beispielsweise die Trennbarkeit einzelner Verpackungsbestandteile verbessert (siehe K3® r100) oder auch Dekorationen und verwendete Kleber auf ihre Nachhaltigkeit hin verbessert. Kaffeekapseln bietet Greiner Packaging eine zur Gänze heimkompostierbare Alternative an.

Recyclingfähigkeit und optional PCR-Anteil sollen in die Berechnung der Lizenzentgelte mit eingezogen werden und Einfluss auf die Höhe der Gebühren haben (Stichwort Ökomodulation [2]).


[2] https://www.ecologic.eu/de/18066

K3® r100

Der K3® r100 ist Greiner Packagings neue selbsttrennende Verpackungsinnovation: Kartonwickel und Kunststoffverpackung werden während des Abfall-Entsorgungsprozesses ohne menschliches Einwirken voneinander getrennt. Exzellente Recyclingfähigkeit ist dadurch nicht von der korrekten Trennung durch die Endkonsument:innen abhängig, sondern passiert völlig selbstständig im Prozess der Entsorgung.

Mehrweg-Verpackungen

Generell ist es das Ziel der PPWR, Kunststoffabfälle zu reduzieren – dazu gehört es auch, wo immer möglich auf Mehrwegverpackungslösungen zu setzen:

  • Transportverpackungen: Für den Onlinehandel und die industrielle und gewerbliche Logistik sollen Mehrwegverpackungen bei Paletten, Eimern, Kisten, Kästen und Kanistern als Norm etabliert werden. Ziel ist ab 2030 eine Mehrwegquote von 40 %. Für Transporte zwischen Unternehmensstandorten innerhalb der EU sowie zwischen Unternehmen innerhalb eines Mitgliedsstaates sollen generell Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Ausnahmen sind für gefährliche Güter und – heiß diskutiert – Kartonboxen vorgesehen.
  • Getränkeverpackungen: Die Mehrwegquote kommt auch für Verkaufsverpackungen für Getränke. Das ist im deutschsprachigen Raum nichts Neues, die Mehrzahl der EU-Mitgliedsstaaten betritt mit der Einführung jedoch Neuland. Die erste Stufe der Quote liegt ab 2030 bei 10 % und erhöht sich ab 2040 auf 40 %. Ausnahmen wird es für Wein, Spirituosen und Milch
  • Take Away: Unternehmen, die Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten, sind verpflichtet, ihren Kund:innen die Möglichkeit zu bieten, ihre eigenen Behältnisse ohne zusätzliche Kosten mit kalten oder heißen Getränken oder fertig zubereiteten Lebensmitteln zu befüllen. Darüber hinaus müssen sich Anbieter von Lebensmitteln zum Mitnehmen bis 2030 darum bemühen, 10 % der Erzeugnisse in für die Wiederverwendung geeigneten Verpackungsformaten anzubieten. Gemeinsam mit dem Verbot von Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke beim Vor-Ort-Verzehr hat die Quote für Mehrwegverpackungen deutliche Auswirkungen auf gastronomische Betriebe: Diese müssen für sich das richtige professionelle System an Mehrwegverpackungen finden.

Alle wiederverwendbaren Verpackungen sollen eindeutig als solche gekennzeichnet sein, um sie klar von Einwegverpackungen unterscheiden zu können. Mit den Pflichtangaben sollen auch die vielen unterschiedlichen und länderspezifischen Kennzeichnungen in der EU vereinheitlicht werden. Die genauen Kennzeichnungsvorgaben stehen noch nicht fest und sollen erst nach Inkrafttreten der neuen Verordnung erarbeitet werden.

Gerade im Bereich der Mehrwegverpackungen hat Greiner Packaging in den vergangenen Monaten einiges an Innovationskraft unter Beweis gestellt: Kunden können sowohl auf nachhaltige Coffee-to-go-Becher, Trinkflaschen, Becher für Molkereiprodukte und Getränkeausschank als auch auf Take-Away-Geschirr zurückgreifen. Alle Mehrweg-Varianten können auf Wunsch auch mit RFID-Chip ausgestattet und damit als „smarte“ Lösung genutzt werden.

Meal Box

Die Mix & Match Mealbox ist eine vielseitige und zugleich nachhaltige Verpackung für die Gastronomie und perfekt für jede To-go-Mahlzeit.
Sie kombiniert stilvolles Design mit herausragender Funktionalität und setzt neue Maßstäbe für umweltbewusste Verbraucher:innen. 

Wie geht es weiter?

Am 24.04.2024 hat das Europäische Parlament dem aktuellen Entwurf zur neuen PPWR zugestimmt. Aktuell wird die Verordnung in die 24 Amtssprachen übersetzt. Im Herbst 2024 ist die finale Verabschiedung durch das neue Parlament und den Rat der Europäischen Union geplant. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten nach Veröffentlichung und Inkrafttreten könnte die neue EU-Verpackungsverordnung dann Ende 2025 / Anfang 2026 europaweit gelten und wirksam zur Anwendung kommen.

  • Ende 2025 / Anfang 2026:  
    Beginn der Umsetzung der Sekundärrechtsakte Weitere Delegated Acts (wie beispielsweise “D4R 2028”) werden zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
  • 2030:
    Ziele für den Anteil von Post-Consumer-Recycling-Materialien in Kunststoffverpackungen und Anforderungen an die Recyclingfähigkeit – nur Grade A, B, C dürfen am Markt eingeführt werden.
  • 2035: 
    Die meisten Verpackungen müssen nicht nur recycelbar sein, sondern auch nachweislich umfassend recycelt werden

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Konrad Wasserbauer
Director Circular Economy

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