PPWR: Agreement on more sustainable packaging in the EU
Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Reuse, Reduce, Recycling

PPWR: Einigung auf mehr nachhaltige Verpackungen in der EU

27.05.2024 | 2 Minuten Lesezeit
Konrad Wasserbauer

Packaging and Packaging Waste Regulation: Der Ratsvorsitz und die Vertreter:innen des Europäischen Parlaments haben Anfang März eine vorläufige politische Einigung über einen Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle erzielt. Mitte März wurde der Text auch von den Vertreter:innen der Mitgliedstaaten im Rat und dem Umweltausschuss des Parlaments gebilligt. Damit soll dem Anstieg des Aufkommens an Verpackungsabfällen in der EU gegengesteuert, der Binnenmarkt für Verpackungen harmonisiert und die Kreislaufwirtschaft angeschoben werden. 

Der Vorschlag umfasst den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen: Es werden Anforderungen eingeführt, mit denen sichergestellt werden soll, dass Verpackungen nachhaltig gestaltet sind, indem Recyclingfähigkeit für alle Verpackungen und der Einsatz von Mindestrezyklatanteilen vorgeschrieben wird. Mit dem Vorschlag sollen auch verbindliche Wiederverwendungsziele festgelegt, bestimmte Arten von Einwegverpackungen eingeschränkt und die Wirtschaftsakteure verpflichtet werden, möglichst wenig Verpackungen zu verwenden. 

Die wichtigsten Punkte im Detail:

  • Bis 2030 müssen sämtliche Verpackungen recycelbar sein, bis 2035 müssen diese auch effektiv recycelt werden.
     
  • Mit der vorläufigen Einigung werden die Kernzielvorgaben für 2030 und 2040 in Bezug auf einen Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen festgesetzt. Dabei gilt beispielsweise für Lebensmittelanwendungen für PP und PS ein PCR-Anteil (Post Consumer Rezyklat) von 10 %, für PET 30 % und für nicht kontaktsensitive Anwendungen 35 % PCR.  
     
  • Die neuen Vorschriften verringern unnötige Verpackungen, indem ein maximaler Leerraumanteil von 50 % in Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel festgelegt wird. Erzeuger und Importeure werden verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gewicht und Volumen der Verpackungen möglichst geringgehalten werden. 
  • In dem Text werden neue verbindliche Wiederverwendungsziele für 2030 und Richtziele für 2040 festgelegt. Die Zielvorgaben variieren je nach Art der von den Wirtschaftsakteuren verwendeten Verpackung: alkoholische und nichtalkoholische Getränke*, Transport- und Verkaufsverpackungen** und Umverpackungen. Verpackungen aus Karton sind generell von diesen Anforderungen ausgenommen. 

  • Unternehmen, die Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten, sind verpflichtet, ihren Kund:innen die Möglichkeit zu bieten, ihre eigenen Behältnisse ohne zusätzliche Kosten mit kalten oder heißen Getränken oder fertig zubereiteten Lebensmitteln zu befüllen. Darüber hinaus müssen sich Anbieter von Lebensmitteln zum Mitnehmen bis 2030 darum bemühen, 10 % der Erzeugnisse in für die Wiederverwendung geeigneten Verpackungsformaten anzubieten. 

  • Nach den neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten bis 2029 sicherstellen, dass jährlich mindestens 90 % der Einwegflaschen aus Kunststoff und Getränkebehälter aus Metall getrennt gesammelt werden. Um diese Zielvorgabe einzuhalten, müssen sie für die genannten Verpackungsformate Pfandsysteme einrichten. 

  • Mit den neuen Vorschriften werden Beschränkungen für bestimmte Verpackungsformate eingeführt, darunter Einwegkunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse sowie für kleine Kosmetik- und Toilettenartikel zur Verwendung im Beherbergungssektor (zum Beispiel Shampoo-Flaschen oder Flaschen für Körperlotion) und für sehr leichte Kunststofftaschen (beispielsweise auf Märkten für lose Lebensmittel). 

Let's talk about PCR!

Konrad Wasserbauer
Director Circular Economy

Beurteilung der PPWR durch Greiner Packaging

„Die PPWR eröffnet viele Möglichkeiten, uns als Greiner Packaging neu zu denken und zu engagieren: Wir sind bestrebt, die Rezyklierfähigkeit unserer Produkte bewusst gemeinsam mit unseren Kunden zu gestalten. Als Verpackungsgeneralist haben wir den Anspruch, für jedes Material auch die passende Zukunftslösung zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Partnern die Versorgungskette neu zu gestalten. Die PPWR bietet außerdem die Grundlage, unser bestehendes Re-Use-Business bedarfsorientiert zu erweitern.“

Konrad Wasserbauer, Global Director Circular Economy bei Greiner Packaging

Zukunftsorientierte Verpackungsinnovation

Neu in der Verpackungsbewertung der Verordnung ist die Definition sogenannter „selbsttrennender Komponenten“, also von Verpackungskomponenten, die sich durch mechanische Belastung während des Transports nach der Sammlung oder während des Sortierens voneinander trennen lassen. „Das bedeutet für uns, dass der Lösungsraum für Produktinnovationen, die wir bei Greiner Packaging mit dem K3® r100 bereits aufgezeigt und vorweggenommen haben, neu und zukunftsorientiert gezogen wird“, ergänzt Wasserbauer.

K3® r100

Der K3® r100 ist Greiner Packagings neue selbsttrennende Verpackungsinnovation: Kartonwickel und Kunststoffverpackung werden während des Abfall-Entsorgungsprozesses ohne menschliches Einwirken voneinander getrennt. Exzellente Recyclingfähigkeit ist dadurch nicht von der korrekten Trennung durch die Endkonsument:innen abhängig, sondern passiert völlig selbstständig im Prozess der Entsorgung.


* ausgenommen Wein, aromatisierter Wein, Milch und andere leicht verderbliche Getränke.
** ausgenommen Verpackungen für gefährliche Güter oder Großgeräte und flexible Verpackungen, die mit Lebensmitteln unmittelbar in Berührung kommen.  

Ähnliche Artikel