Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit

Die PPWR nimmt Form an: Wie die neuen Rechtsakte die Umsetzung konkretisieren

24.04.2025 | 3 Minuten Lesezeit
Konrad Wasserbauer

Mit der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) stellt die EU die Weichen für eine nachhaltigere Verpackungswirtschaft. Die Verordnung soll Verpackungsabfälle reduzieren, Recycling fördern und den Einsatz von recycelten Materialien erhöhen. Doch viele Details der Umsetzung stehen noch aus - sie werden in den kommenden Jahren durch sekundäre Gesetzgebung konkretisiert.

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an fast 50 solcher Akte, welche beispielsweise detaillieren, wie der Recyclinganteil berechnet wird oder welche Design-for-Recycling-Kriterien erfüllt sein müssen. Die meisten dieser Sekundärrechtsakte sollen zwischen 2026 und 2028 ausgearbeitet werden.

Design for Recycling als Grundlage für zukünftige Verpackungen

Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist, dass Verpackungen von Beginn an so gestaltet werden müssen, dass sie recyclingfähig sind. Artikel 6 der PPWR macht deutlich, dass Verpackungen bestimmte Design-Kriterien erfüllen müssen, um als recyclingfähig zu gelten - ein Konzept, das als „Design for Material Recycling“ bezeichnet wird. Das bedeutet, dass Materialien und Verpackungsdesigns so gewählt werden, dass sie effizient in bestehenden Recyclingprozessen verarbeitet werden können. Für Unternehmen bedeutet das: Nur Verpackungen, die diese Anforderungen erfüllen, dürfen künftig auf den Markt gebracht werden. Hersteller müssen also sicherstellen, dass ihre Verpackungen langfristig konform bleiben.

Welche Verpackungen gelten künftig als recyclingfähig?

Beispielsweise legt Artikel 6(4) der PPWR fest, wie Verpackungen als recyclingfähig eingestuft werden. 

Dabei spielen die im Auftrag der Europäischen Kommission von Europäische Standardisierungsinstitut CEN entwickelten Standards eine zentrale Rolle - sie beinhalten neben Design-Kriterien auch Referenzprozesse für Sortierung und Recycling, die eine einheitliche Bewertung ermöglichen. Diese Methode basiert auf einem Ampelsystem, das Verpackungen in unterschiedliche Kategorien einteilt – von gut recyclingfähig (grün) bis nicht recyclingfähig (rot).

Das Joint Research Centre (JRC) unterstützt diesen Prozess und wandelt das Ampelsystem in einem zweiten Schritt in ein metrisches System um. Dadurch kann die Recyclingfähigkeit der gesamten Verpackung bewertet und einer der in der PPWR definierten Kategorien z.B. A, B oder C zugeordnet werden. Dieser zweistufige Prozess soll bis 2028 ausgearbeitet werden und bildet das Regelwerk der Einstufung von Verpackungen gemäß PPWR.

Fachkompetenz mit Weitblick: Orientierung in der PPWR-Gestaltung

Die Umsetzung der PPWR stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Die Anforderungen an Verpackungen werden sich schrittweise weiterentwickeln, und mit den kommenden delegierten Akten entstehen verbindliche Standards, die in der gesamten EU gelten werden.

Als Unternehmen, das sich intensiv mit nachhaltigen Verpackungslösungen befasst, bringen wir unsere Expertise aktiv in die relevanten Arbeitsgruppen ein und arbeiten eng mit nationalen Standardisierungsinstituten wie etwa Austrian Standards und DIN zusammen. Dadurch begleiten wir die Entwicklung der neuen Standards von Beginn an und können frühzeitig auf wichtige Veränderungen reagieren.

Diese enge Zusammenarbeit hilft uns nicht nur, fundierte Entscheidungen für die Weiterentwicklung unserer eigenen Verpackungslösungen zu treffen, sondern ermöglicht es auch, praxisnahe und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für die gesamte Branche mitzugestalten.

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Konrad Wasserbauer
Director Circular Economy

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